Ich vermute mal, dass die meinen so was in der Art:
Kinder unter 16Jahren sind nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, oder einem volljährigen Vertreter dessen, bevollmächtigt, das Festival zu besuchen. Im Falle der Vertreterregelung muss dies mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten geschehen. Zwischen 16-18 Jahre ohne Einschränkung möglich, aber das Festivalgelände muss um 24.00uhr verlassen werden.
Anders kann ich mir das nicht so wirklich vorstellen. Ist vielleicht ein wenig unglücklich ausgedrückt. Ich werde denen mal schreiben.