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Original von Saturia
ich sehe schon dein Einkauf wird teuer
Besonders da die CDs in den USA nur so um die 6 bis 7 $ kosten
*Liste mach*
Zitat
Original von HexoAber auch hier kapier ich nicht: "Pauschalsteuer von 13,5%". Wo kommt denn der Wert schon wieder her.
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Original von Hexo"Bei Waren, die über dieser Grenze liegen, kassiert der Zoll zwei Mal: die von der Warenart abhängigen Zollgebühren und grundsätzlich 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer."
Zitat
Zollgebühren und Einfuhrsteuern
Zollgebühren sind teilweise happig. So beträgt die Gebühr bei einem DVD-Player 13,9 Prozent, Digitalkameras kosten 4,2 Prozent extra. Computer und Laptops sind dagegen von Zollgebühren befreit. Dennoch muss der Importeur Gebühren für das in den USA bestellte Notebook zahlen: Die deutsche Einfuhrsteuer beträgt in diesem Fall 19 Prozent und ist ein Ersatz für die Umsatzsteuer. Eine Umsatzsteuer haben Sie bereits in den USA gezahlt, je nach Bundesstaat rund sieben Prozent des Netto-Waren-Wertes.
Zusätzlich ist eine Einfuhrsteuer fällig, sobald der Gesamt-Waren-Wert mehr als 175 Euro beträgt; ein Kaufbeleg ist also nötig. Liegt der Waren-Wert zwischen 175 und 375 Euro, kommt der Käufer in den Genuss einer ermäßigten Pauschalsteuer von 13,5 Prozent für Zoll und Einfuhrsteuer. Dazu muss er das Schnäppchen allerdings als Geschenk deklarieren, was bei einer Online-Bestellung bei Amazon oder Ebay schwerfallen dürfte.
Zitat
Bis zu einem Wert von 175 Euro können Reisemitbringsel, im persönlichen Gepäck des Reisenden, die für den eigenen
Haushalt oder als Geschenk in Deutschalnd bestimmt sind, einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware.
Um den Zollsatz für den Ipod bestimmen zu können fehlen mir noch genauere Angaben.
Ist der Ipod lediglich zur Tonaufnahme und Tonwiedergabe ausgestattet, so beträgt der Zollsatz 4,5%.
Ist jedoch auch eine MPEG-4-Funktion vorhanden (Bildaufnahme und -wiedergabe) so beträgt der Zollsatz 13,9%.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird in Höhe von 19 % erhoben.
Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro
=Zollwert
* Zollsatz = Abgabenbetrag Zoll
B) Abgabenbetrag EUSt
Zollwert
+Abgabenbetrag Zoll aus A)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
*Einfuhrumsatzsteuersatz = Einfuhrumsatzsteuer